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Gehirnerschütterung bei Kindern

Sie sehen ein Kleinkind mit Gehirnerschütterung.

Gehirnerschütterung bei Kindern sind der Alptraum aller Eltern: Stürze von der Wickelkommode, aus dem Kinderwagen oder die Treppe hinunter passieren schneller, als man denkt. Auch Unfälle mit dem Roller, Fahrrad, Inline-Skatern oder Schlittschuhen – ebenso wie Stürze beim Schaukeln, Rodeln oder Skifahren – gehören leider zum kindlichen Alltag. Da Kinder Gefahren oft noch nicht richtig einschätzen können, überschätzen sie sich manchmal oder handeln unvorsichtig.

Zum Glück enden die meisten Unfälle glimpflich mit blauen Flecken oder einer Schürfwunde. Doch wenn ein Kind mit dem Kopf auf einen harten Untergrund aufschlägt, kann es neben einer Beule oder Platzwunde auch zu einer Gehirnerschütterung bei Kindern oder sogar schwereren Kopfverletzungen kommen. In solchen Fällen ist schnelles Handeln gefragt.

Wenn Kinder sich unfallbedingt am Kopf verletzen und durch Bewusstlosigkeit, Krampfen und Kopfschmerzen offensichtlich wird, dass eine Schädigung des Gehirns vorliegt, ist grundsätzlich an vier Möglichkeiten zu denken: Gehirnerschütterung, Gehirnprellung, Hirnblutung und Schädelbruch. Alle vier Formen differentialdiagnostisch zu unterscheiden, ist für Eltern praktisch unmöglich. Hier braucht es den Facharzt und spezielle bildgebende Verfahren wie Röntgen und Computertomografie.

Bei einer Gehirnerschütterung wird das Kind für Sekunden oder Minuten nach dem Aufprall bewusstlos. Auch wenn es relativ schnell wieder zu sich kommt, kann das Bewusstsein noch für einige Minuten bis Stunden leicht getrübt sein. Die Kinder klagen über Kopfschmerzen und Schwindel; manchmal müssen sie sich auch übergeben.

Besonders typisch für eine Gehirnerschütterung ist die kurzzeitige Amnesie über die Zeit vor dem Unfall. Wenn man das Kind fragt, wie es zum Sturz gekommen ist, kann es sich erst einmal nicht daran erinnern. Das Vergessen der Sekunden vor dem Unfall dauert zwar meist nur kurz an. Wenn sich das Kind aber nach ein bis zwei Minuten immer noch nicht erinnern kann, wie es zu dem Unfall gekommen ist, liegt eine ernsthaftere Schädigung des Gehirns vor.

Dasselbe gilt für eine Bewusstlosigkeit, die nach dem Aufprall länger als zehn Minuten anhält, oder eine Bewusstseinstrübung, die sich nach einer Stunde immer noch nicht gebessert hat. In diesen Fällen hat das Gehirn mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Schaden davongetragen, der über eine Gehirnerschütterung hinausgeht. Dann liegt möglicherweise bereits eine Gehirnprellung vor. Typisch für eine Kopfprellung sind Bewusstlosigkeit, die länger als fünfzehn Minuten andauert, ferner heftige Kopfschmerzen, ein steifer Nacken und Erbrechen. Halbseitige Lähmungserscheinungen, Sprach-, Seh- und Atemstörungen können ebenfalls vorkommen, sind aber selten. Die Beschwerden treten in der Regel gleich nach dem Unfall auf, können aber auch noch ein bis vier Tage später eintreten.

Die Symptome einer Hirnblutung sind besonders tückisch, da sie anfangs mit denen einer Gehirnerschütterung verwechselt werden können und direkt nach dem Unfall noch relativ schwach entwickelt sind. Es ist für eine Hirnblutung nicht untypisch, dass ihre Symptome erst mehrere Stunden nach dem Aufprall auftreten. Als erstes zeigt sich Blässe, die eine bevorstehende Bewusstlosigkeit ankündigt. Neurologische Symptome entwickeln sich als Folge einer Gewebeverletzung und stärkerer Einblutungen in demjenigen Hirnbereich, auf den die Gewalt unmittelbar einwirkte, sowie auf der gegenüberliegenden Hirnseite, wo die Hirnmasse durch den Stoß gegen das knöcherne Schädeldach geschleudert wurde.

Eine besonders schwere Form der Kopfverletzung ist der Schädelbruch. Er macht zunächst ebenfalls dieselben Symptome wie eine Gehirnerschütterung. Eindeutiger sind Symptome wie bläuliche Schwellungen um ein oder beide Augen oder das Auslaufen von Gehirnflüssigkeit aus der Nase.

Gehirnerschütterung und Kopfverletzungen: Das müssen Sie wissen!

Bei Stoß- und Schlagverletzungen auf den Kopf wird die Funktion der Gehirnzellen gestört. Im Fall der Gehirnerschütterung ist diese Störung vorübergehend und hinterlässt keinen bleibenden Schaden.

Grundsätzlich gilt aber: Jede Bewusstlosigkeit, die länger als fünf Minuten andauert, und jede über eine halbe Stunde hinausgehende Bewusstseinstrübung machen einen sofortigen Besuch beim Arzt oder im Krankenhaus erforderlich! Dasselbe gilt beim Auftreten von Sprach-, Seh- und Atemstörungen, bläulichen Schwellungen im Bereich der Augen oder dem Austreten von klarer Flüssigkeit aus der Nase, ferner bei Krampfanfällen oder Verhaltensstörungen. Im Krankenhaus kann durch eine Röntgenaufnahme des Schädels und mittels Computertomografie sichtbar gemacht werden, welche Verletzungen an den Schädelknochen oder in der Hirnmasse entstanden sind. Austretendes Gewebewasser oder Blut schädigen das Gehirn. Wenn schwere Kopfverletzungen nicht fachärztlich behandelt werden, können sie bleibende Behinderungen nach sich ziehen.

Im Rahmen der ersten Hilfe bei Bewusstlosigkeit werden Säuglinge und Kleinkinder bis zum 4. Lebensjahr bis zum Eintreffen des Arztes bzw. bis zur Ankunft im Krankenhaus auf den Bauch gelegt (ohne Kissen), die Arme ausgebreitet und mit zur Seite gedrehtem Kopf. Ältere Kinder ab fünf Jahren legt man wie Erwachsene in die stabile Seitenlage.

Atmung- und Kreislauftätigkeit des Kindes müssen pausenlos überwacht werden!

Ein Kind, das eine Kopfverletzung erlitten hat, sollte man in den kommenden Stunden und Tagen nicht aus den Augen lassen und sehr genau beobachten, da vor allem bei einer Gehirnblutung die Symptome stark zeitversetzt auftreten können.

Selbst wenn sich herausstellt, dass es beim Unfall „nur“ zu einer leichten Gehirnerschütterung ohne bleibenden Schaden gekommen ist, sollte das Kind zwölf Stunden bis zwei Tage Bettruhe einhalten und auch in den darauffolgenden Tagen weder Sport machen noch beim Spielen herumtoben. Auch nach einer unkomplizierten Gehirnerschütterung können Kopfschmerzen, Schwindelgefühle und Konzentrationsstörungen noch Monate nach dem Unfall Beschwerden verursachen.

Gehirnerschütterung: Erste Hilfe und praktische Tipps zur Nachbehandlung

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©  Margret Rupprecht

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